WEEE / RoHS
Stellungnahme der Firma Gigahertz Optik GmbH und grundsätzliche Informationen zum aktuellen Stand der Einhaltung der WEEE- Richtlinie und RoHS- Richtlinie
Das Europäische Parlament hat die Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE- Richtlinie) und die Richtlinie 2002/95/EG (RoHS- Richtlinie) zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten verabschiedet. Diese EU-Richtlinien haben Gesetzescharakter und dienen zum Schutz der Umwelt.
Die Firma Gigahertz Optik als global mittelständisches Unternehmen betrachtet diese Gesetzgebung und deren Umsetzung und Einhaltung als wichtigen Bestandteil ihrer unternehmerischen Tätigkeiten.
a. WEEE- Directive
Diese Richtlinie bezweckt vorrangig die Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten und darüber hinaus die Wiederverwendung, das Recycling und andere Formen der Verwertung solcher Abfälle um die zu beseitigende Abfallmenge zu reduzieren.
Die WEEE- Richtlinie ist keine in der gesamten Europäischen Union einheitlich geltende Standardrichtlinie, sondern legt Mindestkriterien für die Sammlung von Elektro- und Elektronikgeräten fest, die von den einzelnen EU-Mitgliedstaaten bei Bedarf verschärft bzw. übertroffen werden können.
Um den einzelnen länderspezifischen Verpflichtungen für Hersteller nachzukommen, hat sich die Firma Gigahertz Optik GmbH entschlossen, die jeweiligen nationalen Umsetzungen zu überprüfen.
Um den aktuellen Status bezüglich der WEEE- Directive abzurufen, klicken Sie hier: WEEE Status
b. RoHS- Directive
Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten laut Anhang IA der Richtlinie 2002/96/EG müssen gewährleisten, das ab dem 01.07. 2006 in den Verkehr gebrachte Elektro- und Elektronikgeräte kein Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom und Biphenyl (PBB) bzw. polybromierten Diphenylether (PBDE) enthalten dürfen. Ausgenommen sind Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien 8 und 9 nach Anhang IA und Elektro- und Elektronikgeräte, die vor dem 1. Juli 2006 erstmals in den Verkehr gebracht wurden.
Um die Einhaltung der gesetzlichen Frist vom 01.07.2006 sicherzustellen, hat sich die Firma Gigahertz Optik GmbH entschlossen, ihre Prozesse und die Konformität der von Ihnen bezogenen Produkte zu überprüfen. Ausgenommen von dieser Überprüfung sind die bestimmten Gigahertz Optik Produkte, die in die Gerätekategorien 8 und 9 gemäß Artikel 2, Abs. (1) der EU- Richtlinie 2002/95/ EG fallen.
Um den aktuellen Status bezüglich der RoHS- Directive abzurufen, klicken Sie hier: RoHS status
Falls Sie weitere Fragen bezüglich der WEEE/RoHS- Umsetzung haben, können Sie uns jederzeit kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Gigahertz Optik GmbH





